Die Landeshauptstadt Hannover, vertreten durch den Oberbürgermeister Belit Onay, erhebt laut Beherbergungsteuersatzung vom 29.06.2023, ab 01.01.2024 eine Beherbergungssteuer als örtliche Aufwandsteuer.
Das Hotel berechnet diese Beherbergungsteuer und führt diese an die Landeshauptstadt Hannover FB Finanzen ab.
Der Steueranspruch entsteht mit der Zurverfügungstellung der Beherbergungsmöglichkeit und endet spätestens mit der Beendigung der Beherbergungsleistung.
Die Beherbergungsteuer wird zusätzlich zum Hotelzimmerpreis laut Staffelung, für alle volljährigen Hotelgäste und für jeden Kalendertag, zuzüglich 7% Mehrwertsteuer erhoben und berechnet.
Die Beherbergungsteuer ist nicht im Übernachtungsentgelt inbegriffen (nicht im Angebot und nicht in der reservierten und / oder gebuchten Übernachtungsleistung).
Die für Ihren Aufenthalt zugrundeliegende Beherbergungsteuer, entnehmen Sie der Staffelung der Beherbergungsteuersatzung. Alle dazu wichtigen Informationen finden Sie hier:
www.hannover.de
www.hotel-am-entenfang.de
Fragen, Anmerkungen und Beschwerden bzgl. der Beherbergungsteuer, richten Sie bitte an folgenden Empfänger:
Landeshauptstadt Hannover
Büro Oberbürgermeister Belit Onay
Trammplatz 2
30159 Hannover
Tel.: 0511 168-45252
Mail: oberbuergermeister@hannover-stadt.de